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Der Förderbereich

Anmeldungen bitte über das Schulsekretariat: 0461 - 90 32 50.

 

Allgemeines

 

Seit dem Schuljahr 1997/98 wird an der Freien Waldorfschule Flensburg jedes zweite Jahr parallel zur Regelklasse auch eine sog. "Kleine Klasse" eingerichtet. Die Kleinen Klassen sind für die Schüler vorgesehen, die zur bestmöglichen Verwirklichung ihrer Lebensintention in der Schule einen für sie überschaubaren Bereich – sowohl sozial als auch individuell – brauchen. Ihr Angebot gilt für Schüler, die aufgrund von Lernstörungen, Lernbeeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen mit den schulischen Anforderungen entweder der Öffentlichen Schule oder der Regelklasse der Waldorfschule (noch) nicht zurecht kommen. Die Kleinen Klassen gewähren die Möglichkeit der umfassenden Wahrnehmung, Zuwendung und Förderung des Einzelnen durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. In einem sonderpädagogischen Gutachten wird der Förderschwerpunkt für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler ermittelt.

 

In den Kleinen Klassen werden die Schüler und Schülerinnen auf der Grundlage der Waldorfpädagogik sowie der darauf aufbauenden Anthroposophischen Heilpädagogik unterrichtet. Die Klassenstärke umfasst 8 bis 16 Schüler und Schülerinnen.

 

Der Lehrplan orientiert sich entsprechend der Waldorf-Pädagogik an den altersgemäßen Entwicklungsschritten eines jungen Menschen. Die Unterrichtsgestaltung geht von den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schüler und Schülerinnen aus. In der sich bildenden Lerngemeinschaft können sie einerseits ihre Begabungen zur Entfaltung bringen und andererseits sich im Lernen sowie im sozialen Miteinander gegenseitig unterstützen. Dieselbe Klassenlehrerin bzw. derselbe Klassenlehrer begleitet die jeweilige Klasse während der ersten acht Schuljahre.

Über die Aufnahme der Schulanfänger entscheidet das Aufnahmegremium der Schule. Ein Wechsel von Schülern und Schülerinnen aus der Regelklasse der Waldorfschule oder der Öffentlichen Schule in die Kleine Klasse sowie umgekehrt ist möglich. Der Wechsel kommt zustande auf der Grundlage eingehender Gespräche zwischen den Eltern oder Sorgeberechtigten und den beteiligten Lehrern beider Klassen.

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Förderoberstufe

Der Unterricht in der  …

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